Die 17. Ausgabe "Be Well in Hamburg St. Georg" ist erschienen  

St. Georgs Stadtteilführer für 2026/27

 

Jetzt verfügbar
    - unverwechselbar und individuell -

Leserbrief

Liebes Be Well in St Georg Team,
 
auch die 17. Ausgabe von Be Well in St.Georg bietet wieder Informationen, Orientierung, Tipps und spannende neue Geschichten über den bunten Stadtteil Hamburgs.
Für mich immer wieder  eine Fundgrube an Adressen und erprobten Tipps. Der Redaktion sei Dank für diesen besonderen und sogar kostenlosen Stadtteilführer.
Auch für Hamburg Besucher:innen eine unerlässliche TIPP-Quelle für St.Georg. Und man kann  jede Ausgabe so handlich &  bequem aus der Westentasche zaubern. 
 
Herzliche Grüsse
Rainer Neumann, Autor 
   

Dragomirs Spruch der Woche
frei nach Winston Churchill: "Etwas aufzubauen mag langsame und mühsame Arbeit von Jahren sein. Es zu zerstören kann der gedankenlose Akt eines einzigen Tages sein."

   

Die Verbraucherzentrale in Hamburg St. Georg warnt vor einer neuen Masche bei kostenpflichtigen Online-Diensten. Auf den Portalen verbrauchervorlagen.de, rundfunkbeitragsservices.de und post-kundenportal.com sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auch dann zahlen, wenn sie ein Online-Formular nicht zu Ende ausfüllen und keine kostenpflichtige Bestellung abschließen. "Ein angefangenes Formular ist noch lange kein Vertrag", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg, denn wer einen Auftrag nicht zu Ende führt und nicht auf einen Bestell-Button klickt, muss auch nichts bezahlen. Aktuell wenden sich viele Ratsuchende an die Verbraucherzentrale Hamburg, weil sie durch Zahlungsforderungen verunsichert sind und weitere Mahn- oder Inkassoschreiben befürchten.

Anbieter verlangen Geld für begonnene Vorgänge
Bei verbrauchervorlagen.de wurden von Betroffenen nach Kenntnis der Verbraucherzentrale 40 Euro verlangt, obwohl sie das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nicht abgeschlossen hatten. Der Anbieter beruft sich auf einen sogenannten Aufwandsersatz. Mittlerweile werden sogar 59,90 Euro pro Dokument als Preis genannt. Eine ähnliche Regelung findet sich bei post-kundenportal.com, einem privaten Anbieter für Nachsendeaufträge. Dort ist in den Vertragsbedingungen von einer "Auto-Conversion bei Abbruch" die Rede. Auch die Internetseite rundfunkbeitragservices.de sieht eine Zahlung für begonnene, aber nicht abgeschlossene Vorgänge vor. Bereits nach Eingabe von Name und Kontaktdaten gilt der Auftrag dort als begonnen. Werden fehlende Angaben nicht nachgereicht, will der Anbieter eine Aufwandsentschädigung verlangen. Im Impressum der drei Seiten ist  jeweils die US-amerikanische Anschrift 131 Continental Drive in Newark im Bundesstaat Delaware angegeben.
Die Fälle reihen sich in ein bekanntes Problem mit privaten Drittanbietern im Internet ein. Wer online nach Nachsendeaufträgen, Angeboten rund um den Rundfunkbeitrag oder behördlichen Dokumenten sucht, landet immer wieder auf kommerziellen Portalen. Neu ist die Vorgehensweise nach einem Abbruch: Selbst ohne abgeschlossene Bestellung sollen Betroffene für bereits begonnene Vorgänge zahlen.
Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und widersprechen
Ohne wirksamen kostenpflichtigen Vertrag besteht nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg keine Zahlungspflicht. Allein die Eingabe persönlicher Daten wie Name und E-Mail-Adresse oder das begonnene Ausfüllen eines Formulars reiche dafür nicht aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen, entsprechende Rechnungen nicht zu bezahlen und der Forderung schriftlich zu widersprechen. E-Mails, Rechnungen und Mahnungen sollten als Nachweis aufbewahrt werden. Für Forderungen des Portals verbrauchervorlagen.de stellt die Verbraucherzentrale Hamburg einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. 
Weitere Informationen zu Abofallen und Drittanbietern sind zu finden auf der Internetseite: www.vzhh.de/abofallen-drittanbieter.

 

   

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