Die 16. Ausgabe "Be Well in Hamburg St. Georg" ist erschienen  

St. Georgs Stadtteilführer für 2025

 

Jetzt verfügbar
    - unverwechselbar und individuell -

 Leserbrief
Mit Freude und grossem Interesse halte ich die neue Ausgabe von "Be Well in Hamburg St.Georg" in Händen. Gratulation zu diesem informativen Stadtteilführer. Wieder ist es der Redaktion gelungen, einen kunstsinnigen Titel zu fabrizieren. Dass die liebe Kunst ein Zuhause in St. Georg hat,  spiegelt sich im Heft beispielhaft wider. 
Der Stadtteil ändert sich durchaus: neue Gastronomie, neue Einkaufsmöglichkeiten, aber auch Schliessungen und jüngste  negative Schlagzeilen in den Medien bestimmen den Alltag. Und trotzdem: das freundliche und aufmerksame Miteinander,  der fast dörfliche Charakter, die Nachbarschaftshilfen sind beispielhaft; der konzentrierte Blick auch auf die Problemlagen im Stadtteil sind  und bleiben wichtige Themen.  Es geht bei allem immer um Menschen. Ich wünsche mir von der Politik eine verstärkte Anstrengung, sich besonders den sozialen Problemen im Stadtteil zu widmen und ein Augenmerk auf Lösungsansätze. Der verkehrsnahe Hauptbahnhof und die dortige Verdrängung  der Problemlagen führen offensichtlich zu einer Verlagerung in den Stadtteil. Sicherheit ist ein hohes Gut. Das gilt für Bewohner:Innen wie auch für Touristen, die St.Georg als bunten, toleranten und aufgeschlossenen Stadtteil entdecken und letztendlich auch behalten möchten.. 
Herzliche Grüße von Rainer Neumann; Autor.

   

Dragomirs Spruch der Woche
frei nach Winston Churchill: "Etwas aufzubauen mag langsame und mühsame Arbeit von Jahren sein. Es zu zerstören kann der gedankenlose Akt eines einzigen Tages sein."

   

Die Verbraucher haben entschieden: die Mogelpackung des Jahres 2022 ist Rama. Seit letztem Jahr wird das bekannte Streichfett des Herstellers Upfield mit 400 statt 500 Gramm Inhalt zum selben Preis in einer gleich großen Dose verkauft. Das Produkt wurde so um 25 Prozent teurer. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Wahl der "Mogelpackung des Jahres" jedes Jahr durchführt, fordert vom Gesetzgeber, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor solchen versteckten Preiserhöhungen zu schützen. Das Abstimmungsergebnis im Überblick:
1. Platz: "Rama" von Upfield mit 14.285 Stimmen (41,7 %)
2. Platz: "Leerdammer" von Lactalis mit 9.832 Stimmen (28,7 %)
3. Platz: "Calgon" von Reckit Benckiser mit 3.885 Stimmen (11,3 %)
4. Platz: "Goldbären" von Haribo mit 3.435 Stimmen (10,0 %)
5. Platz: "Pringles" von Kellogg mit 2.856 Stimmen (8,3 %)
Mit insgesamt 34.293 abgegebenen Stimmen nahmen im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so viele Verbraucherinnen und Verbraucher an der Wahl teil.

Upfield trickst Kundschaft aus, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg St. Georg.. "Wenn der Inhalt schrumpft, die Packung aber nicht, haben Verbraucherinnen und Verbraucher kaum eine Chance, die Weniger-drin-Trickserei zu bemerken." Da es sich bei Streichfett zudem um ein oft gekauftes Lebensmittel handele, das quasi immer in 500-Gramm-Bechern angeboten werde, ist das Vorgehen besonders dreist. Nie zuvor hätte die Verbraucherzentrale so viele Beschwerden zu einem Produkt erhalten. Auch bei seinen Marken Lätta, Sanella, Becel und Violife hat Upfield im letzten Jahr Füllmengen reduziert. "Doch nicht nur die Kundschaft hat das Nachsehen, die Umwelt kommt ebenfalls schlecht weg. Für das Abfüllen von 1.000 Tonnen Rama benötigt Upfield nun eine halbe Million Plastikbecher mehr", führt Valet aus. Dabei schreibt das Unternehmen auf seiner Internetseite: "Wir betrachten es als unsere Verpflichtung, uns für eine verantwortungsvolle Beschaffung, Nutzung der Ressourcen sowie Produktion einzusetzen."
Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Upfield
Was im rechtlichen Sinne als Mogelpackung anzusehen ist, ist durch lückenhafte Vorgaben oft schwierig festzustellen. "Wenn im identischen Becher ohne besonderen Hinweis aber plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett sind, ist das eindeutig Irreführung." Gegen Upfield hat die Verbraucherzentrale Hamburg daher Klage eingereicht. Verhandelt wird über den reduzierten Inhalt der Pflanzenmargarine Sanella; auch hier enthält der Becher nur noch 400 statt 500 Gramm. 

 

Die Verbraucherzentrale fordert vom Gesetzgeber zügig strengere Regelungen:
- Packungen müssen prinzipiell voll befüllt sein und nur in Ausnahmefällen ist ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt.
- Bei reduzierten Füllmengen müssen auch die Packungen entsprechend kleiner werden.
- Auf Produkten mit geringerem Inhalt müssen die alte und die neue Füllmenge sowie die Reduktion in Prozent angegeben werden.

   

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